§ 32 – Laufbahnprüfung

MNTZOLLDVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes

Die Laufbahnprüfung besteht aus: 1.der Zwischenprüfung,
2.den Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung,
3.den Leistungstests und den schriftlichen Bewertungen während der berufspraktischen Ausbildung sowie
4.der Abschlussprüfung.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 32 MNTZOLLDVDV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 32 MNTZOLLDVDV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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