Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes
MNTZOLLDVDV · 54 Normen
- § 1Vorbereitungsdienst
- § 1aAllgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Abweichungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
- § 2Ziele der Ausbildung
- § 3Dauer der Ausbildung
- § 4Einstellungsbehörden, Ausbildungsbehörden, Dienstaufsicht
- § 5Nachteilsausgleich im Auswahlverfahren, bei Leistungstests und Prüfungen
- § 6Bewertung der Leistungen
- § 7Fernbleiben und Rücktritt von Leistungstests und Prüfungen
- § 8Täuschung und Ordnungsverstoß
- § 9Erholungsurlaub
- § 10Zweck des Auswahlverfahrens
- § 11Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 12Auswahlkommission
- § 13Gemeinsame Auswahlkommissionen
- § 14Teile des Auswahlverfahrens
- § 15Festlegungen zum Auswahlverfahren
- § 16Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 17Bestehen des schriftlichen Teils des Auswahlverfahrens und Rangfolge
- § 17aZulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
- § 17bMündlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 17cBestehen des mündlichen Teils des Auswahlverfahrens
- § 17dGesamtergebnis und Rangfolge
- § 17eAusnahmeregelung zur Rangfolge
- § 17fTäuschung
- § 17gEinstellung und gesundheitliche Eignung
- § 18Aufbau der Ausbildung
- § 19Lehrplan und Ausbildungsrahmenplan
- § 20Ausbildungsleitung, Ausbildende
- § 21Ausbildungsakte
- § 22Leistungstests
- § 23Klausuren
- § 24Prüfende
- § 25Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
- § 26Inhalt der berufspraktischen Ausbildung
- § 27Leistungstests während des Einführungslehrgangs
- § 28Leistungstests während des Abschlusslehrgangs
- § 29Schriftliche Bestätigungen für Leistungstests während des Einführungs- und des Abschlusslehrgangs
- § 30Zeugnis über die fachtheoretische Ausbildung
- § 31Leistungstests während der berufspraktischen Ausbildung, schriftliche Bewertungen, Zeugnis über die berufspraktische Ausbildung
- § 32Laufbahnprüfung
- § 33Prüfungsamt
- § 34Prüfungsakte, Einsichtnahme
- § 35Prüfungskommissionen
- § 36Prüfungsgrundsätze
- § 37Zwischenprüfung
- § 38Bescheid, Zwischenprüfungszeugnis
- § 39Abschlussprüfung
- § 40Schriftliche Abschlussprüfung
- § 41Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 42Mündliche Abschlussprüfung
- § 43Bestehen der Laufbahnprüfung, Abschlussnote
- § 43aLaufbahnbefähigung und Berufsbezeichnung
- § 44Abschlusszeugnis
- § 45Wiederholung von Prüfungen
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.