Anlage 11 – Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind: Erläuterungen des „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“

MOSELSCHPV_1997 · Moselschiffahrtspolizeiverordnung

(Fundstelle: BGBl. II 2015, 1020)
1.Navigationsstatus
0 under way using engine in Fahrt mit Motorkraft
1 at anchor vor Anker
2 not under command manövrierunfähig
3 restricted manoeuvrability manövrierbehindert
4 constrained by her draught durch Tiefgang beschränkt
5 moored festgemacht
6 aground auf Grund
7 engaged in fishing beim Fischfang
8 under way sailing in Fahrt unter Segel
9 bis 13 reserved for future uses reserviert für künftige Nutzung
14 AIS-SART (active); AIS-SART (aktiv)
15 Not defined nicht definiert
2.Bezugspunkt der Positionsinformation auf dem Fahrzeug
2.1Bei Inland AIS Geräten, die vor dem 1. Dezember 2015 eingebaut wurden:a)Für ein FahrzeugDer Schiffsführer muss die Werte für A, B, C und D mit einer Genauigkeit von 1 m eingeben.Das Maß A ist in Richtung des Bugs ausgerichtet.
Erläuterungen zu den W, L, A, B, C und D Werten für ein Fahrzeug
b)Für einen VerbandDer Schiffsführer muss die Werte für A, B, C und D mit einer Genauigkeit von 1 m und die Werte für W und L mit einer Genauigkeit von 0,1 m eingeben.Das Maß A ist in Richtung des Bugs ausgerichtet.
Erläuterungen zu den W, L, A, B, C und D Werten für einen Verband
2.2Bei Inland AIS Geräten, die nach dem 1. Dezember 2015 eingebaut wurden:a)Für ein FahrzeugDer Schiffsführer muss die Werte für A, B, C und D mit einer Genauigkeit von 0,1 m eingeben.Das Maß A ist in Richtung des Bugs ausgerichtet.
Erläuterungen zu den W, L, A, B, C und D Werten für ein Fahrzeug
b)Für einen VerbandDer Schiffsführer muss die Werte für EA, EB, EC und ED mit einer Genauigkeit von 0,1 m eingeben.Das Maß EA ist in Richtung des Bugs ausgerichtet.
Erläuterungen zu den EA, EB, EC und ED Werten für einen Verband

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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