Moselschiffahrtspolizeiverordnung
MOSELSCHPV_1997 · 13 Anhänge
- Anlage 1ohne amtliche Überschrift
- Anlage 2ohne amtliche Überschrift
- Anlage 3Bezeichnung der Fahrzeuge
- Anlage 4ohne amtliche Überschrift
- Anlage 5ohne amtliche Überschrift
- Anlage 6Schallzeichen
- Anlage 7Schiffahrtszeichen
- Anlage 8Bezeichnung der Wasserstraße
- Anlage 9ohne amtliche Überschrift
- Anlage 10ohne amtliche Überschrift
- Anlage 11Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind: Erläuterungen des „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“
- Anlage 12Verzeichnis der Fahrzeug- und Verbandsarten
- Anlage 13VERZEICHNIS DER MITZUFÜHRENDEN URKUNDEN UND SONSTIGEN UNTERLAGEN NACH § 1.10 MoselSchPV
Moselschiffahrtspolizeiverordnung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.