§ 4 – Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

MUSIKFACHHAUSBV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin

(1)Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1, Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2, Zeitliche Gliederung) abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
(2)Die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten: 1.Beratung, Verkauf und Service: 1.1Produkte und Dienstleistungen im Musikfachhandel,
1.2Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,
1.3Kommunikation mit Kunden,
1.4Kundenberatung, Musikgeschichte,
1.5Kassieren und Kassenabrechnung,
1.6Serviceleistungen,
1.7Beschwerde, Reklamation und Umtausch,
1.8Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;
2.Marketing und Vertrieb: 2.1Werbemaßnahmen,
2.2Warenpräsentation,
2.3Verkaufsförderung,
2.4Vertriebswege,
2.5Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrecht,
2.6Märkte und Zielgruppen;
3.Einkauf und Warenwirtschaft: 3.1Einkaufsplanung und Bestellung,
3.2Wareneingang und Warenlagerung,
3.3Bestandskontrolle,
3.4Warenwirtschaftssystem;
4.Kaufmännische Steuerung und Kontrolle: 4.1Preisbildung und Kalkulation,
4.2Zahlungsverkehr und rechnerische Abwicklung,
4.3Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling,
4.4Unternehmerische Entscheidungsprozesse;
Abschnitt B Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationseinheiten: 1.Musikinstrumente: 1.1Instrumentengruppen,
1.2Beschaffung,
1.3Verkauf und Service,
1.4Aufnahme- und Veranstaltungstechnik;
2.Musikalien: 2.1Literatur,
2.2Beschaffung,
2.3Verkauf und Service,
2.4Rechtliche Bestimmungen im Musikalienhandel;
3.Tonträger: 3.1Tonträgerarten und Repertoire,
3.2Beschaffung,
3.3Verkauf und Service,
3.4Digitale Distribution;
Abschnitt C Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1.Der Ausbildungsbetrieb: 1.1Stellung und Struktur,
1.2Betriebliche Organisation,
1.3Berufsbildung,
1.4Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.6Umweltschutz;
2.Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme: 2.1Arbeitsorganisation,
2.2Informations- und Kommunikationssysteme,
2.3Interne Kommunikation und Kooperation.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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