§ 4 – Erhebungsmerkmale

MZG_2005 · Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte

(1)Folgende Erhebungsmerkmale werden jährlich ab 2005 mit einem Auswahlsatz von 1 Prozent der Bevölkerung erfragt: 1.Gemeinde; Gemeindeteil; leerstehende Wohnung; Baualtersgruppe der Wohnung; Nutzung der Wohnung als alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung; Zahl der Haushalte in der Wohnung und der Personen im Haushalt; Wohnungs- und Haushaltszugehörigkeit sowie Familienzusammenhang; Wohn- und Lebensgemeinschaft; Veränderung der Haushaltsgröße und -zusammensetzung seit der letzten Befragung; Geschlecht; Geburtsjahr und-monat; Familienstand; Aufenthaltsdauer; Staatsangehörigkeiten;
2.a) für eingebürgerte Personen:ehemalige Staatsangehörigkeit, Jahr der Einbürgerung;
b)für Ausländer:Zahl und Alter der im Ausland lebenden Kinder; im Ausland lebender Ehegatte oder im Ausland lebende Eltern;
3.Art des überwiegenden Lebensunterhaltes; Art der öffentlichen Renten oder Pensionen untergliedert nach eigener oder Witwen-, Waisenrente, -pension; Art der sonstigen öffentlichen und privaten Einkommen; Höhe des monatlichen Nettoeinkommens sowie des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens nach Einkommensklassen in einer Staffelung von mindestens 150 Euro;
4.Art des Rentenversicherungsverhältnisses zurzeit der Erhebung;
5.Besuch von Schule, Hochschule in den letzten vier Wochen und im letzten Jahr sowie Art der besuchten Schule oder Hochschule;
6.höchster Schulabschluss an allgemein bildenden Schulen und, falls kein beruflicher oder Hochschulabschluss vorhanden ist, Jahr des Abschlusses; höchster beruflicher Ausbildungs- und Hochschulabschluss, Fachrichtung und Jahr des höchsten beruflichen Ausbildungs- oder Hochschulabschlusses;
7.Teilnahme an Lehrveranstaltungen in den letzten vier Wochen und im letzten Jahr; Gesamtdauer der Lehrveranstaltungen in den letzten vier Wochen nach Stunden und im letzten Jahr nach Stunden, Tagen oder Wochen; Zweck dieser Lehrveranstaltungen und Fachrichtung der letzten Lehrveranstaltung;
8.regelmäßige oder gelegentliche Tätigkeit; geringfügige Beschäftigung; Arbeitsuche;
9.für Erwerbstätige:Wirtschaftszweig des Betriebes; Betriebsgröße; Lage der Arbeitsstätte; Erwerbstätigkeit zu Hause; ausgeübter Beruf sowie Stellung im Beruf; Berufswechsel; Jahr und Monat des Beginns der Tätigkeit beim derzeitigen Arbeitgeber oder als Selbständiger; normalerweise geleistete wöchentliche Arbeitszeit und tatsächlich in der Berichtswoche geleistete Arbeitszeit sowie arbeitsmarktbezogene und andere Gründe für den Unterschied; Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit; Ursachen einschließlich der arbeitsmarktbezogenen Gründe für Teilzeittätigkeit; befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag; Ursachen eines befristeten Arbeitsvertrages; Gesamtdauer der befristeten Tätigkeit; Schichtarbeit; Samstags-, Sonntags-, Feiertagsarbeit; Nachtarbeit; durchschnittlich je Nacht geleistete Arbeitsstunden; Abendarbeit; zweite Erwerbstätigkeit;
10.bei zweiter Erwerbstätigkeit:regelmäßige oder gelegentliche Tätigkeit; Wirtschaftszweig des Betriebes; ausgeübter Beruf sowie Stellung im Beruf; normalerweise geleistete wöchentliche Arbeitsstunden; tatsächlich in der Berichtswoche geleistete Arbeitsstunden;
11.für Arbeitslose und Arbeitsuchende:Bezug von Arbeitslosengeld, -hilfe; Art, Anlass und Dauer der Arbeitsuche; Art und Umfang der gesuchten Tätigkeit; Zeitspanne des letzten Kontakts mit einer Arbeitsvermittlung; Verfügbarkeit für eine neue Arbeitsstelle; Gründe für die Nichtverfügbarkeit; Erwerbs- oder sonstige Tätigkeit vor der Arbeitsuche;
12.für Nichterwerbstätige:frühere Erwerbstätigkeit; Zeitpunkt der Beendigung sowie Gründe für die Beendigung der letzten Tätigkeit; Wirtschaftszweig, ausgeübter Beruf und Stellung im Beruf der letzten Tätigkeit; arbeitsmarktbezogene und andere Gründe für die Nichtarbeitsuche;
13.für Nichterwerbspersonen:Wunsch nach einer Erwerbstätigkeit; Verfügbarkeit für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit; Gründe für die Nichtverfügbarkeit;
14.Situation ein Jahr vor der Erhebung:Wohnsitz; Nichterwerbstätigkeit, Erwerbstätigkeit und Stellung im Beruf, Wirtschaftszweig.
(2)Folgende Erhebungsmerkmale werden ab 2005 mit einem Auswahlsatz von 1 Prozent der Bevölkerung im Abstand von vier Jahren erfragt: 1.Bestehen und Höhe einer Lebensversicherung nach Versicherungssummenklassen;
2.für Erwerbstätige:Art der geleisteten Schichtarbeit; Art der betrieblichen Altersversorgung; vermögenswirksame Leistungen und angelegter Gesamtbetrag;
3.Dauer einer Krankheit oder Unfallverletzung; Art des Unfalls; Art der Behandlung; Krankheitsrisiken; Körpergröße und Gewicht; amtlich festgestellte Behinderteneigenschaft; Grad der Behinderung;
4.Staatsangehörigkeit der Eltern, sofern sie seit 1960 ihren dauernden Aufenthalt in Deutschland haben oder hatten, Zuzugsjahr sowie, falls eingebürgert, ehemalige Staatsangehörigkeit.
(3)Folgende Erhebungsmerkmale werden ab 2006 mit einem Auswahlsatz von 1 Prozent der Bevölkerung im Abstand von vier Jahren erfragt: 1.Art und Größe des Gebäudes mit Wohnraum; Baualtersgruppe; Fläche der gesamten Wohnung; Nutzung der Wohnung als Eigentümer, Hauptmieter oder Untermieter; Eigentumswohnung; Einzugsjahr des Haushalts; Ausstattung der Wohnung mit Heiz- und Warmwasserbereitungsanlagen nach einzelnen Energieträgersystemen;
2.bei Mietwohnungen:Höhe der monatlichen Miete und der anteiligen Betriebs- und Nebenkosten.
(4)Folgende Erhebungsmerkmale werden ab 2007 mit einem Auswahlsatz von 1 Prozent der Bevölkerung im Abstand von vier Jahren erfragt: 1.Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Kassenarten, Zugehörigkeit zur privaten Krankenversicherung sowie sonstiger Anspruch auf Krankenversorgung; Art des Krankenversicherungsverhältnisses; zusätzlicher privater Krankenversicherungsschutz;
2.für Erwerbstätige:überwiegend ausgeübte Tätigkeit; Betriebs-, Werksabteilung; Stellung im Betrieb.
(5)Folgende Erhebungsmerkmale werden ab 2008 mit einem Auswahlsatz von 1 Prozent der Bevölkerung im Abstand von vier Jahren erfragt: 1.für Schüler, Studenten und Erwerbstätige:Gemeinde, von der aus der Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte vorwiegend angetreten wird; Lage der Arbeits- oder Ausbildungsstätte; hauptsächlich benutztes Verkehrsmittel; Entfernung und Zeitaufwand für den Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte;
2.für Frauen im Alter von 15 bis 75 Jahren:Zahl der lebend geborenen Kinder.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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