§ 2

NS-AUFHG · Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege

Entscheidungen im Sinne des § 1 sind insbesondere 1.Entscheidungen des Volksgerichtshofes,
2.Entscheidungen der aufgrund der Verordnung über die Einrichtung von Standgerichten vom 15. Februar 1945 (RGBl. I S. 30) gebildeten Standgerichte,
3.Entscheidungen, die auf den in der Anlage genannten gesetzlichen Vorschriften beruhen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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