Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin
PAPTECHAUSBV_2010 · 21 Normen
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Struktur der Berufsausbildung
- § 4Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 5Durchführung der Berufsausbildung
- § 6Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt der Abschlussprüfung
- § 7Inhalt von Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 8Prüfungsbereiche von Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 9Prüfungsbereich „Steuern und Regeln von Anlagen zur Aufbereitung von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Qualitätssicherung“
- § 10Prüfungsbereich „Aufbereiten von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Instandhaltung“
- § 11Inhalt von Teil 2 der Abschlussprüfung
- § 12Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung
- § 13Prüfungsbereich „Bedienen von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“
- § 14Prüfungsbereich „Steuern und Regeln von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“
- § 15Prüfungsbereich „Durchführen einer betrieblichen Aufgabe“
- § 16Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 18Mündliche Ergänzungsprüfung in der Abschlussprüfung
- § 19Übergangsregelung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.