(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 260, S. 7 – 10;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Das Foto zeigt das Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Beide Gesichtshälften sind deutlich erkennbar. Das Gesicht nimmt 70 bis 80 % der Höhe des Fotos ein.
Ausleuchtung Das Gesicht ist an allen Stellen gleichmäßig ausgeleuchtet und reflektiert nicht. Rote Augen sind zu vermeiden.
Schlagschatten Zu dunkel Reflexion im Gesicht
Kopfposition Der Kopf ist mittig im Foto positioniert und gerade.
Kopfneigung zur Seite Nach unten oder oben Nicht zentriert
Schärfe und Kontrast Das Gesicht ist in allen Bereichen scharf abgebildet und kontrastreich.
Schärfe unzureichend Mangelnder Kontrast(zu dunkel) Mangelnder Kontrast(zu hell)
Hintergrund Der schattenfreie Hintergrund ist einfarbig und bildet zum Gesicht sowie zu den Haaren einen deutlichen Kontrast.
Hintergrund mit Muster Hintergrund ohne Kontrast Hintergrund mit Schatten
Fotoqualität Die Farben und insbesondere der Hautton werden auf dem Foto realitätsgetreu wiedergegeben. Digitale Fotos liegen in Farbe vor.
Mit Retuschen/Filter Weichzeichen Zu geringe Auflösung
Gesichtsausdruck Der Gesichtsausdruck ist neutral. Der Blick ist geradeaus in die Kamera gerichtet und der Mund geschlossen.
Lachen, Mund offen Augen zu, zusammengekniffen Grimasse
Sichtbarkeit der Augen Die Augen sind klar und deutlich erkennbar. Sie sind nicht verdeckt.
Brillenrahmen verdeckt Augen Haare verdeckendie Augen,Rote-Augen-Effekt Brillengläser zu dunkel, Spiegelung
Kopfbedeckung Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen zulässig. In diesen Fällen gilt: Das Gesicht ist von der unteren Kinnkante bis zur Stirn sichtbar. Schatten auf dem Gesicht sind nicht erkennbar.
Mütze Burka Gesicht nicht ausreichend sichtbar
Kinder Das Gesicht nimmt 50 bis 80 % der Höhe des Fotos ein. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind im Übrigen kleinere Abweichungen zulässig.
Kopfbedeckung Gegenstand im Bild Grimasse
(Klein-)Kinder und Babys Es handelt sich um eine Frontalaufnahme. Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind auf dem Foto weitere Ausnahmen in der Kopfposition, im Gesichtsausdruck und bei der Sichtbarkeit der Augen zulässig.
Kopf zu groß Zweite Person, Gegenstand im Hintergrund Keine Frontalaufnahme
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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