§ 124
PATG · Patentgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BPatG, Beschl. v. 11.01.2024 – 12 W (pat) 33/22ECLI:DE:BPatG:2024:110124B12Wpat33.22.0
- BPatG, Beschl. v. 21.06.2023 – 18 W (pat) 28/20ECLI:DE:BPatG:2023:210623B18Wpat28.20.0
- BPatG, Beschl. v. 14.02.2017 – 14 W (pat) 26/14
Rückwirkender Widerruf der Verfahrenskostenhilfe-Bewilligung Beruht die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auf absichtlich falschen Angaben des Antragstellers über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse, ist die Bewilligungsentscheidung aufzuheben. Da in einem solchen Fall ein Vertrauensschutz ersichtlich ausscheidet, entfaltet die Aufhebung volle Rückwirkung.
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