(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1476;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Nr. Bezeichnung der Systemkomponente Verpflichtung/Option
1 Chip auf der Ausweiskarte (Hard- und Software) Verpflichtung für den Ausweishersteller
2 Hardware zur Erfassung und Echtheitsbewertung von Fingerabdrücken Verpflichtung für die Anbieter dieser GeräteVerpflichtung für den AusweisherstellerVerpflichtung für die Personalausweisbehörden
3 Software zur Erfassung, Echtheitsbewertung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke Verpflichtung für den AusweisherstellerVerpflichtung für die Personalausweisbehörden
4 (weggefallen)
5 Erfassungsstation zur Fertigung des Lichtbildes Verpflichtung für die Personalausweisbehörden, die das Lichtbild gemäß §§ 6a, 7 Absatz 1 Satz 3 selbst fertigen oder für Dienstleister, die Lichtbildaufnahmegeräte im Sinne des § 5a Absatz 2 Nummer 2 verwenden
6 Modul für die Datenübermittlung von den Personalausweisbehörden an den Ausweishersteller Verpflichtung für den AusweisherstellerVerpflichtung für die Personalausweisbehörden
7 Modul zur Sicherung der Authentizität und Vertraulichkeit der Antragsdaten Verpflichtung für den AusweisherstellerVerpflichtung für die Personalausweisbehörden
8 Änderungs- und Visualisierungmodul für den Änderungs- und Visualisierungsdienst in den Personalausweisbehörden Verpflichtung für den AusweisherstellerVerpflichtung für die Personalausweisbehörden
9 Kartenlesegeräte für die Nutzung im Rahmen des § 18 des Personalausweisgesetzes Optionale Durchführung durch den Anbieter dieser Geräte.
10 eID-Client Optionale Durchführung durch den Anbieter dieser Software. Empfehlung des Einsatzes zertifizierter Software an den Ausweisinhaber
11 Hard- und Software zur Durchführung des elektronischen Identitätsnachweises oder des Vor-Ort-Auslesens bei den Diensteanbietern oder ihrer Auftragnehmer (eID-Server) Verpflichtung für den Diensteanbieter oder dessen Auftragnehmer
12 Hard- und Software zum Betrieb der Cloud Verpflichtung für den Cloudanbieter
13 Software zur Verschlüsselung und Übertragung der Lichtbilder von Dienstleistern an die Cloud Verpflichtung für die Softwarehersteller
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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