§ 3 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

PBNUBESTV_2020 · Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank AG als Postnachfolgeunternehmen

(1)Diese Verordnung tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Verschmelzung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG auf die Deutsche Bank AG in das Handelsregister des Sitzes der Deutschen Bank AG eingetragen wird. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG als Postnachfolgeunternehmen vom 18. Mai 2018 (BGBl. I S. 618; 2020 I S. 135) außer Kraft.
(2)Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt bekannt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 3 PBNUBESTV_2020 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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