Verordnung zur Rückforderung überzahlter Entlastungen nach dem Strompreisbremsegesetz und dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sowie zum Übergang von Rückforderungsansprüchen auf den Bund
PBR_V · 21 Normen
- § 1Zweck der Verordnung
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs durch das Energieversorgungsunternehmen
- § 4Anordnung der Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs des Energieversorgungsunternehmens und der Korrektur der Jahresendabrechnung durch die Prüfbehörde
- § 5Übergang des Rückforderungsanspruchs auf den Bund
- § 6Voraussetzungen für den Forderungsübergang; Bestätigung durch die Prüfbehörde
- § 7Ausschluss des Forderungsübergangs
- § 8Geltendmachung des übergegangenen Rückforderungsanspruchs durch die Prüfbehörde; Insolvenzantrag
- § 9Anzeigepflichten der Prüfbehörde im Rahmen des Forderungsübergangs
- § 10Zahlung an das Energieversorgungsunternehmen vor Forderungsübergang
- § 11Verfügungsverbot; Anzeige- und sonstige Pflichten bei Erlöschen vor Forderungsübergang oder Insolvenz
- § 12Ausgleichsanspruch des Energieversorgungsunternehmens
- § 13Anforderungen an die Aufforderung der Prüfbehörde zur Auskehr überzahlter Entlastungen
- § 14Übergang des Rückforderungsanspruchs auf den Bund
- § 15Ausschluss des Forderungsübergangs
- § 16Geltendmachung des Auskehrverlangens und des übergegangenen Rückforderungsanspruchs durch die Prüfbehörde; Insolvenzantrag
- § 17Anzeigepflichten der Prüfbehörde und des Energieversorgungsunternehmens im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Auskehr
- § 18Zahlung an das Energieversorgungsunternehmen nach Aufforderung der Prüfbehörde zur Auskehr
- § 19Ausgleichsanspruch des Energieversorgungsunternehmens
- § 20Inkrafttreten
Verordnung zur Rückforderung überzahlter Entlastungen nach dem Strompreisbremsegesetz und dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sowie zum Übergang von Rückforderungsansprüchen auf den Bund ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.