PBZUGV · Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
(Fundstelle: BGBl. I 2000, 855;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr Das Unternehmen................................................................................................................................................verfügt am Stichtag ....................................................über folgendes Eigenkapital:I. Kapital .................II. Kapitalrücklage .................III. Gewinnrücklagen: ................. 1. gesetzliche Rücklage ................. 2. Rücklage für eigene Anteile ................. 3. satzungsgemäße Rücklagen ................. 4. andere Gewinnrücklagen .................IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag .................V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ................. -------------------------Eigenkapital ................. Auf Grund der vorgelegten Unterlagen wird hiermit das ausgewieseneEigenkapital bestätigt. Von der Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen habeich mich/haben wir uns überzeugt. ............................... ..................................... (Ort, Datum) (Stempel und Unterschrift des Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder eines Kreditinstituts)
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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