Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau
PERSFACHKPRV · 14 Normen
- § 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- § 2Zulassungsvoraussetzungen
- § 3Gliederung und Durchführung der Prüfung
- § 4Anforderungen und Inhalte der Prüfung
- § 5Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 6Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 7Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 8Zeugnisse
- § 9Wiederholung der Prüfung
- § 10Übergangsvorschrift
- § 11Inkrafttreten
- Anlage 1(zu den §§ 6 und 7)
- Anlage 2(zu § 8)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.