§ 4 – Währungsformat

PFANDMELDEV · Verordnung über pfandbriefrechtliche Meldungen

Betragsangaben in den Meldungen der Anlagen sind in Euro zu machen. Maßgebliche nicht in Euro denominierte Beträge sind zum offiziellen Umrechnungskurs in Euro umzurechnen. Fällt der Meldestichtag auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag am Sitz der Europäischen Zentralbank, so ist der offizielle Umrechnungskurs des vorhergehenden Bankarbeitstags zu verwenden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 PFANDMELDEV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 4 PFANDMELDEV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.