Verordnung über die Finanzierung der Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz und nach dem Pflegefachassistenzgesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen
PFLAFINV · 33 Normen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Rechtsträgerschaft bei staatlichen Pflegeschulen
- § 3Bestimmung der Ausbildungskosten und Bemessung von Pauschal- und Individualbudgets
- § 4Unterschiedliche Pauschalen bei Pauschalbudgets
- § 5Mitteilungspflichten vor Festsetzung von Ausbildungsbudgets
- § 6Zurückweisung unangemessener Ausbildungsvergütungen
- § 7Zurückweisung unplausibler Angaben
- § 8Festsetzung der Ausbildungsbudgets
- § 9Ermittlung des Finanzierungsbedarfs
- § 10Mitteilungspflichten und Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Krankenhäuser
- § 11Mitteilungspflichten zur Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Pflegeeinrichtungen
- § 12Aufteilung des Finanzierungsbedarfs auf die Pflegeeinrichtungen
- § 13Einzahlungen in den Ausgleichsfonds
- § 14Höhe der Ausgleichszuweisungen
- § 15Zahlung der Ausgleichszuweisungen
- § 16Abrechnung der Ausgleichszuweisungen
- § 17Abrechnung der Umlagebeträge
- § 18Aufnahme und Aufgabe des Betriebs von Einrichtungen
- § 19Aufnahme und Aufgabe des Betriebs von Trägern der praktischen Ausbildung oder Pflegeschulen
- § 20Rechnungslegung
- § 21Art und Zweck, Umfang
- § 22Erhebungsmerkmale
- § 23Hilfsmerkmale
- § 24Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkt
- § 25Auskunftspflicht
- § 26Übermittlung
- § 27Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 27aDatenverarbeitung nach § 62 des Pflegeberufegesetzes
- § 28Inkrafttreten
- Anlage 1(zu § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1)
- Anlage 2(zu § 5 Absatz 1 Nummer 1)
Verordnung über die Finanzierung der Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz und nach dem Pflegefachassistenzgesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.