Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene
PFLBBETV · 11 Normen
- § 1Voraussetzungen für die Anerkennung als maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene
- § 2Anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene
- § 3Anerkennung weiterer maßgeblicher Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene
- § 4Entzug der Anerkennung
- § 5Verfahren der Beteiligung bei Entsendung
- § 6Beteiligung weiterer Körperschaften und Organisationen
- § 7Erstattung von Reisekosten und Ersatz des Verdienstausfalls
- § 8Übergangsregelung
- § 9Inkrafttreten
Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.