§ 5 – Ausschlussfrist

PFLEGEARBBV_6 · Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche

Die Ansprüche auf das Mindestentgelt verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 5 PFLEGEARBBV_6 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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