§ 6 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

PFLEGEARBBV_6 · Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2026 außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 6 PFLEGEARBBV_6 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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