Gesetz über die Pflegezeit
PFLEGEZG · 9 Normen
- § 1Ziel des Gesetzes
- § 2Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
- § 3Pflegezeit und sonstige Freistellungen
- § 4Dauer der Inanspruchnahme
- § 4aErneute Pflegezeit nach Inanspruchnahme einer Freistellung auf Grundlage der Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
- § 5Kündigungsschutz
- § 6Befristete Verträge
- § 7Begriffsbestimmungen
- § 8Unabdingbarkeit
Gesetz über die Pflegezeit ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.