§ 7 – Begriffsbestimmungen
PFLEGEZG · Gesetz über die Pflegezeit
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 05.12.2017 – B 12 P 1/16 RECLI:DE:BSG:2017:051217UB12P116R0
Der pflegeversicherungsrechtliche Begriff der Stiefeltern erfasst nicht Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, sondern setzt die Eheschließung mit einem Elternteil leiblicher oder angenommener Kinder voraus.
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