Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin
PHARMAUSBV_2009 · 13 Normen
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Struktur der Berufsausbildung
- § 4Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 5Durchführung der Berufsausbildung
- § 6Abschlussprüfung
- § 7Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 8Teil 2 der Abschlussprüfung
- § 9Gewichtungs- und Bestehensregelungen
- § 10Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 11Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmakanten/zur Pharmakantin ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.