Anlage 2 – (zu den §§ 2 und 3)

PHARMSTV · Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 732;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnoten)Lfd. Nr. Stoffe (allein oder als Bestandteil von Zubereitungen) Tiere Anwendungsgebiete, für die die Anwendung möglich ist Bedingungen
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1 *) (weggefallen)
2 *) Beta-Agonisten mit anaboler Wirkung Rinder Induktion der Tokolyse Verabreichung nur als Injektion durch einen Tierarzt
3 *) Beta-Agonisten mit anaboler Wirkung Equiden Induktion der Tokolyse; Behandlung von Atemstörungen; Hufrollenerkrankung; Hufrehe im Falle der Induktion der Tokolyse Verabreichung nur durch einen Tierarzt
*)Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 2 PHARMSTV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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