(Fundstelle: BGBl.
I 2015, 948 - 952)
Datenübersicht für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und IIDie angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd.
Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.
Position Berichtsjahr (1) Vorjahr (2)
(1)Daten zu den organisatorischen Grundlagen
1.
Anwendung der Vorschriften über das Handelsbuch: ja (= 0) / nein (= 1) 300
2.
Institut ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen: ja (= 0) / nein (= 1) 428
3.
Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB 001
(2)Daten zur Vermögenslage
1.
Bestand Reserven nach § 340f HGB
a)nicht als Eigenmittel berücksichtigte stille Reserven nach § 340f HGB 002
b)aufgrund unterlassener Einzelwertberichtigungen gebundene Reserven nach § 340f HGB 400
2.
Reserven nach § 26a KWG i. d.
F. vom 11.
Juli 1985 401
3.
Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
a)Bruttobetrag der Kursreserven 301
b)Nettobetrag der Kursreserven 302
4.
Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen
a)Bruttobetrag der Kursreserven 303
b)Nettobetrag der Kursreserven1) 304
5.
Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen 305
6.
Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen 306
7.
Nicht realisierte Reserven in Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden (soweit sie als Eigenmittel nach Artikel 484 Absatz 5 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) i.
V. m. § 10 Absatz 2b Nummer 6 KWG i. d.
F. bis 31.12.2013 berücksichtigt werden) 005
8.
Beteiligungen an einem in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 27 Buchstabe c bis h CRR genannten Unternehmen der Finanzbranche 402
(3)Daten zur Liquidität und zur Refinanzierung
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ überschreiten 022
250 Stk.
Stk.
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ überschreiten 023
251 Stk.
Stk.
3.
Dem Kreditinstitut zugesagte Refinanzierungsmöglichkeiten ohne diejenigen bei der Deutschen Bundesbank
a)Zusagen 024
b)Inanspruchnahme 025
(4)Daten zur Ertragslage
1.
Zinsergebnis
a)Zinserträge 029
b)Zinsaufwendungen 030
c)darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten 031
d)Zinsergebnis 032
2.
Vereinnahmte Zinsen aus notleidenden Forderungen 403
3.
Provisionsergebnis
a)Provisionserträge 313
b)Provisionsaufwendungen 314
c)Provisionsergebnis 033
nur von Kreditinstituten anzugeben, soweit sie keine Wertpapierhandelsbanken sind:
4.
Nettoergebnis des Handelsbestands nach § 340c Absatz 1 HGB
a)aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands 034
b)aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen 035
c)aus Geschäften mit Derivaten 036
nur von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsunternehmen anzugeben:
4.
Aufwendungen und Erträge des Handelsbestands
a)Aufwendungen aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands 315
b)Erträge aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands 316
c)Aufwendungen aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen 317
d)Erträge aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen 318
e)Aufwendungen aus Geschäften mit Derivaten 319
f)Erträge aus Geschäften mit Derivaten 320
5.
Ergebnis aus dem sonstigen nicht zinsabhängigen Geschäft 037
6.
Allgemeiner Verwaltungsaufwand
a)Personalaufwand 038
b)andere Verwaltungsaufwendungen 039
7.
Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen
a)Erträge aus früheren Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen im Kreditgeschäft 040
b)Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 041
c)Erträge aus Zuschreibungen bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve und aus Geschäften mit diesen Wertpapieren 042
d)Abschreibungen auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve und Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Wertpapieren 043
e)Erträge aus Zuschreibungen bei Finanzanlagen, Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten sowie aus Geschäften mit diesen Gegenständen 044
f)andere sonstige und außerordentliche Erträge 045
g)Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen, Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte sowie Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Gegenständen 046
h)andere sonstige und außerordentliche Aufwendungen 047
8.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 048
9.
Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen 049
10.
Aufwendungen aus der Bildung von Vorsorgereserven nach § 340f und § 340g HGB 050
11.
Erträge aus der Auflösung von Vorsorgereserven nach § 340f und § 340g HGB 051
12.
Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne 052
13.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 053
14.
Verlustvortrag aus dem Vorjahr 054
15.
Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen 055
16.
Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen 056
17.
Entnahmen aus Genussrechtskapital 057
18.
Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals 058
(5)Daten zum Kreditgeschäft
1.
Höhe des Kreditvolumens 073
2.
Darunter: Kredite an Nichtbanken 074
3.
Angaben zu den in interne Risikoklassifizierungsverfahren aufgrund interner und externer Ratings eingeordneten Krediten
a)in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenes Kreditvolumen 407
b)Kredite mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit (Gelbbereich) 408
ba)bestehende Sicherheiten für Kredite mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit 425
c)> 90 Tage in Verzug geratene Kredite (ohne Einzelwertberichtigung – EWB) 409
ca)bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite 410
d)Übrige, einer Ausfallkategorie zugeordnete Kredite vor Absetzung von EWB 411
da)Höhe der individuellen Einzelwertberichtigungen 412
db)bestehende Sicherheiten für die übrigen, einer Ausfallkategorie zugeordneten Kredite 413
e)Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen 414
4.
Angaben zu den nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren eingeordneten Krediten
a)> 90 Tage in Verzug geratene Kredite (ohne Kredite, für die eine Einzelwertberichtigung – EWB gebildet wurde) 415
b)bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite 416
c)einzelwertberichtigte, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite vor Absetzung von EWB 417
d)Einzelwertberichtigungen für individuell wertberichtigte, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite 418
e)bestehende Sicherheiten für die wertberichtigten, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenen Kredite 419
f)Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen 420
5.
Geprüftes Bruttokreditvolumen10) 421
6.
Darunter: Kredite an Nichtbanken 422
7.
Bruttovolumen der Kredite an solche Branchen, die einen Anteil von > 10 % am Bruttokundenkreditvolumen ausmachen 423
8.
Unversteuerte Pauschalwertberichtigungen 080
9.
Einzelwertberichtigungen
a)Bestand in der Vorjahresbilanz 332
b)Verbrauch 333
c)Auflösung 334
d)Bildung 335
e)neuer Stand 336
10.
Rückstellungen im Kreditgeschäft
a)Bestand in der Vorjahresbilanz 337
b)Verbrauch 338
c)Auflösung 339
d)Bildung 340
e)neuer Stand 341
11.
Abschreibungen auf Forderungen zu Lasten der Gewinn- und Verlustrechnung 086
12.
Zur Rettung von Forderungen erworbene Grundstücke undGebäude 087
13.
Qualifizierte Beteiligungen an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, deren Nennbetrag 15 Prozent der anrechenbaren Eigenmittel des Einlagenkreditinstituts übersteigt
a)des geprüften Einzelinstituts 426
349 Stk.
Stk.
b)der Institutsgruppe 427
351 Stk.
Stk.
14.
Darunter: Anteile nach Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe a CRR 352
(6)Bilanzunwirksame Ansprüche
1.
Bare bilanzunwirksame Ansprüche
a)im Berichtsjahr 091
b)Bestand am Jahresende 092
2.
Unbare bilanzunwirksame Ansprüche
a)im Berichtsjahr20) 093
b)Bestand am Jahresende 094
(7)Ergänzende Angaben
1.
Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB
a)von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 095
b)von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 096
2.
Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände bei echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4 Satz 4 HGB) 106
3.
Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2 RechKredV)
a)Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 5) 107
b)Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 6) 108
4.
Leasinggeschäft
a)Gesamtbestand der aktivierten Leasinggegenstände 109
b)im Aufwandsposten Nr. 5 (Kontoform) oder 11 (Staffelform) enthaltene Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasinggegenstände 110
c)im Ertragsposten Nr. 8 enthaltene Erträge aus Leasinggeschäften 111
5.
Nachrangige Vermögensgegenstände
a)nachrangige Forderungen an Kreditinstitute 112
b)nachrangige Forderungen an Kunden 113
c)sonstige nachrangige Vermögensgegenstände 114
6.
Fristengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 340d HGB in Verbindung mit § 9 RechKredV
a)andere Forderungen an Kreditinstitute mit Ausnahme der darin enthaltenen Bausparguthaben aus abgeschlossenen Bausparverträgen (Aktivposten Nr. 3 b) mit einer Restlaufzeit
aa)bis drei Monate 354
bb)mehr als drei Monate bis ein Jahr 355
cc)mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 356
dd)mehr als fünf Jahre 357
b)Forderungen an Kunden (Aktivposten Nr. 4) mit einer Restlaufzeit
aa)bis drei Monate 358
bb)mehr als drei Monate bis ein Jahr 359
cc)mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 360
dd)mehr als fünf Jahre 361
c)Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 1 b) mit einer Restlaufzeit
aa)bis drei Monate 362
bb)mehr als drei Monate bis ein Jahr 363
cc)mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 364
dd)mehr als fünf Jahre 365
d)Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 2 a) mit einer Restlaufzeit
aa)bis drei Monate 366
bb)mehr als drei Monate bis ein Jahr 367
cc)mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 368
dd)mehr als fünf Jahre 369
e)andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 2 b) bb) mit einer Restlaufzeit
aa)bis drei Monate 370
bb)mehr als drei Monate bis ein Jahr 371
cc)mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 372
dd)mehr als fünf Jahre 373
f)andere verbriefte Verbindlichkeiten (Passivposten Nr. 3 b) mit einer Restlaufzeit
aa)bis drei Monate 374
bb)mehr als drei Monate bis ein Jahr 375
cc)mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 376
dd)mehr als fünf Jahre 377
g)im Posten „Forderungen an Kunden“ (Aktivposten Nr. 4) enthaltene Forderungen mit unbestimmter Laufzeit 378
h)im Posten „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ (Aktivposten Nr. 5) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden 379
i)im Unterposten „begebene Schuldverschreibungen“ (Passivposten Nr. 3 a) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden 380
Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.Hier sind auch die Erträge und Aufwendungen für durchlaufende Kredite zu erfassen.Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt.Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nicht zinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nr. 3 oder 4 fallen.Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter.
Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen.
Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.Hier sind alle Erträge anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Erträge aus Verlustübernahmen und aus baren bilanzunwirksamen Ansprüchen.Hier sind alle Aufwendungen anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Aufwendungen aus Gewinnabführungen.Bei den Angaben zum Kreditgeschäft ist grundsätzlich der Kreditbegriff gemäß § 19 KWG zugrunde zu legen.
Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag anzugeben, und zwar nach der jeweils von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl.
Teil 3 Titel II Kapitel 6 CRR).
Dabei ist von den Beträgen nach Abzug von Wertberichtigungen auszugehen.Hierunter fallen Engagements, die kein Ausfallkriterium erfüllen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) jedoch 4 % beträgt oder übersteigt.
Sollte das eingesetzte Risikoklassifizierungsverfahren keine Risikoklasse mit einer 4 %-Schwelle aufweisen, so ist die nächste höhere Schwelle zu verwenden.
Sollte das intern verwendete Risikoklassifizierungsverfahren nicht auf ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) basieren, ist eine der 4 %-Schwelle äquivalente Abgrenzung des Gelbbereichs vorzunehmen.
Diese muss für Dritte nachvollziehbar sein und soll über den Prüfungszeitraum hinaus konsistent angewendet werden.Von dem Institut im Rahmen der Erst- und Folgebewertung der Kreditsicherheiten gemäß BTO 1.2.1 Nr. 2 bis 4 und BTO 1.2.2 Nr. 3 und 4 der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin ermittelte Werte.Diese Kategorie beinhaltet keine Kredite, auf die ausschließlich pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet wurden.Die Angaben zur Höhe der gebildeten EWB müssen den im Jahresabschluss berücksichtigten Werten entsprechen.
Hinzuzurechnen sind Vorsorgereserven, die an akute Risiken gebunden sind und in deren Höhe auf die Bildung von EWB verzichtet wurde, sowie individuell zurechenbare Rückstellungen für Ausfallrisiken.
Die hier berücksichtigten Vorsorgereserven sind zusätzlich in Position (2) Nr. 1 b (Pos. 400), nicht jedoch in Position (2) Nr. 1 a (Pos. 002) auszuweisen.Kredite, für die anstelle von EWB ausnahmsweise Vorsorgereserven gebunden wurden, sind hier ebenfalls zu erfassen.Einschließlich der unter den Rückstellungen ausgewiesenen Beträge.Soweit Pauschalwertberichtigungen als Rückstellungen ausgewiesen werden, sind sie unter Position (5) Nr. 8 anzugeben.Bedeutende Beteiligungen nach Artikel 89 Absatz 1 oder 2 CRR einschließlich der Anteile, die unter die Regelung des Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe (a) fallen.Soweit die Relation auch auf konsolidierter Basis nach Artikel 11 Absatz 2 i.
V. m.
Artikel 89 CRR eingehalten werden muss, ist diese Angabe hier zusätzlich aufzunehmen.Nettoposition (erhaltene ./. zurückgezahlte).
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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