Anlage 3 – (zu § 70)

PR_FBV_2015 · Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 959 - 960; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Datenübersicht für Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppe IIIa und IIIbDie angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.
Position Berichtsjahr (1) Vorjahr (2)
(1)Daten zu den organisatorischen Grundlagen
Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB 001
(2)Daten zur Vermögenslage
Eigenmittel nach Artikel 72 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) oder § 53 KWG nach dem Stand bei Geschäftsschluss am Bilanzstichtag
a)Kernkapital 006
aa)hartes Kernkapital 426
ab)zusätzliches Kernkapital 427
b)Ergänzungskapital 007
(3)Daten zur Ertragslage
1.Zinsergebnis
a)Zinserträge 029
b)Zinsaufwendungen 030
c)darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten 031
d)Zinsergebnis 032
2.Provisionsergebnis
a)Provisionserträge 313
b)Provisionsaufwendungen 314
c)Provisionsergebnis 033
3.Ergebnis aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft 037
4.Allgemeiner Verwaltungsaufwand
a)Personalaufwand 038
b)andere Verwaltungsaufwendungen 039
5.Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen 900
6.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 048
7.Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen 049
8.Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne 052
9.Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 053
10.Verlustvortrag aus dem Vorjahr 054
11.Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen 055
12.Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen 056
13.Entnahmen aus Genussrechtskapital 057
14.Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals 058
(4)Daten zum Kreditgeschäft
1.Anmerkungsbedürftige Großkredite 088
2.Nichtanwendung der Vorschriften des KWG über das Handelsbuch:
Zahl der Überschreitungen der Großkrediteinzelobergrenze nach Artikel 395 Absatz 1 CRR
a)des geprüften Einzelinstituts 342 Stk. Stk.
b)der Institutsgruppe 343 Stk. Stk.
3.Unbare bilanzunwirksame Ansprüche
a)im Berichtsjahr 093
b)Bestand am Jahresende 094
(5)Ergänzende Angaben
1.Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB
a)von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 095
b)von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 096
2.Nachrangige Vermögensgegenstände
a)nachrangige Forderungen an Kreditinstitute 112
b)nachrangige Forderungen an Kunden 113
c)sonstige nachrangige Vermögensgegenstände 114
Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nr. 3 fallen.Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.Sofern das geprüfte Institut übergeordnetes Institut ist.Nettoposition (erhaltene ./. zurückgezahlte).

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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