Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
PREISV_30_53 · 15 Normen
- § 1Grundsatz
- § 2Geltungsbereich
- § 3Geltung der Preisvorschriften
- § 4Preise für marktgängige Leistungen
- § 5Selbstkostenpreise
- § 6Selbstkostenfestpreise und Selbstkostenrichtpreise
- § 7Selbstkostenerstattungspreise
- § 8Ermittlung der Selbstkostenpreise
- § 9Prüfung der Preise
- § 10Feststellung der Angemessenheit von Selbstkostenpreisen durch öffentliche Auftraggeber
- § 11Zuwiderhandlungen
- § 12Inkrafttreten
Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.