Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Prozessmanager – Produktionstechnologie/Geprüfte Prozessmanagerin – Produktionstechnologie
PROTECHPRV · 12 Normen · 3 Anhänge
Normen
- § 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- § 2Zulassungsvoraussetzungen
- § 3Gliederung der Prüfung
- § 4Prüfungsteil „Produktionsprozesse“
- § 5Prüfungsteil „Prozessmanagement“
- § 6Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“
- § 7Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 8Bewerten der Prüfungsleistungen
- § 9Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 10Zeugnisse
- § 11Wiederholung der Prüfung
- § 12Inkrafttreten
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Prozessmanager – Produktionstechnologie/Geprüfte Prozessmanagerin – Produktionstechnologie ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.