Gesetz zur Prüfung von Daten multinationaler Unternehmensgruppen zur Sicherung der Qualität der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Wirtschaftsstatistiken
QVWSG · 5 Normen
- § 1Aufgabe des Statistischen Bundesamtes
- § 2Begriffsbestimmung
- § 3Datenübermittlung und Datenzusammenführung
- § 4Auskunftserteilung
- § 5Supranationale Datenübermittlung
Gesetz zur Prüfung von Daten multinationaler Unternehmensgruppen zur Sicherung der Qualität der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Wirtschaftsstatistiken ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.