Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Raumausstatter-Handwerk
RAUMAUSMSTRV_2024 · 15 Normen
- § 1Gegenstand
- § 2Meisterprüfungsberufsbild
- § 3Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I
- § 4Meisterprüfungsprojekt
- § 5Fachgespräch
- § 6Gewichtung, Bestehen der Prüfung in Teil I
- § 7Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil II
- § 8Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Raumausstatter-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“
- § 9Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Raumausstatter-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben“
- § 10Handlungsfeld „Einen Betrieb im Raumausstatter-Handwerk führen und organisieren“
- § 11Gewichtung, Bestehen der Prüfung in Teil II
- § 12Allgemeine Prüfungs- und Verfahrensregelungen, weitere Regelungen zur Meisterprüfung
- § 13Übergangsvorschrift
- § 14Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Raumausstatter-Handwerk ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.