Art. 6 – Inkrafttreten

RDFUNKAUSLG · Gesetz über den deutschen Auslandsrundfunk

(1)Die Artikel 1 bis 5 treten bis auf Artikel 1 §§ 44 bis 57 am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2)Artikel 1 §§ 44 bis 57 tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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