§ 5 – Weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt

REDTEILNV · Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Rechtsextremismus-Datei berechtigter Polizeivollzugsbehörden

Als weitere Polizeivollzugsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt sind zum Zugriff auf die Rechtsextremismus-Datei berechtigt: 1.Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord Sternstraße 12 39104 Magdeburg
2.Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost Kühnauer Straße 161 06846 Dessau-Roßlau
3.Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd Merseburger Straße 6 06110 Halle (Saale)

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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