Gesetz über die Rechtsstellung der Reservisten
RESG · 14 Normen
- § 1Begriffsbestimmung
- § 2Dienstgrad
- § 3Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses
- § 3aSicherheitsüberprüfung auf Grund einer Beorderung oder bei Heranziehung zu einer Dienstleistung mit oder ohne vorherige Beorderung
- § 4Reservewehrdienstverhältnis
- § 5Begründung und Beginn des Reservewehrdienstverhältnisses; Beförderungen
- § 6Diensteid
- § 7Sachmittel und Entschädigungen
- § 8Aktivierung für eine Dienstleistung nach § 60 des Soldatengesetzes
- § 9Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen
- § 10Benachteiligungsverbot
- § 11Versorgung
- § 12Beendigungsgründe
- § 13Entlassung
Gesetz über die Rechtsstellung der Reservisten ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.