Verordnung zur Regelung der Beschaffung und Vorhaltung von Anlagen in der Netzreserve
RESKV · 11 Normen
- § 1Anwendungsbereich, Vorrang der Netzreserve, Umgang mit bestehenden Verträgen
- § 2Zweck der Bildung einer Netzreserve, Systemsicherheit
- § 3Prüfung und Bestätigung des Bedarfs an Erzeugungskapazität für die Netzreserve
- § 4Verfahren, Möglichkeit zur Interessenbekundung
- § 5Verträge mit Betreibern bestehender Anlagen
- § 6Erstattung von Kosten bestehender Anlagen
- § 7Art des Einsatzes der Netzreserve
- § 8Anzeigepflicht und Stilllegungsverbot bei geplanten Stilllegungen
- § 9Verfahren bei geplanter vorläufiger Stilllegung, Art des Einsatzes, Vergütung
- § 10Verfahren bei geplanter endgültiger Stilllegung von Anlagen, Art des Einsatzes, Vergütung
Verordnung zur Regelung der Beschaffung und Vorhaltung von Anlagen in der Netzreserve ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.