Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Behörde zur Aufsicht über den Reisesicherungsfonds sowie über die Verwaltung und Aufbewahrung des Fondsvermögens
RSFAV · 15 Normen
- § 1Aufgaben der Aufsichtsbehörde
- § 2Adressaten von Maßnahmen der Aufsichtsbehörde
- § 3Informationsverlangen der Aufsichtsbehörde
- § 4Anordnungsbefugnis für Unterrichtungen bei drohendem oder eingetretenem Schadensfall
- § 5Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde
- § 6Genehmigungspflichten
- § 7Verwarnung und Abberufung von Personen
- § 8Prüfungen in den Geschäftsräumen; Einberufung von Gesellschafterversammlungen
- § 9Grundsätze zur Anlage des Fondsvermögens
- § 10Zulässige Anlagegegenstände und Ausgliederung der Fondsverwaltung
- § 11Treuhänder für das Fondsvermögen
- § 12Aufgaben und Befugnisse des Treuhänders
- § 13Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
- § 14Inkrafttreten
Verordnung über die Aufgaben und Befugnisse der Behörde zur Aufsicht über den Reisesicherungsfonds sowie über die Verwaltung und Aufbewahrung des Fondsvermögens ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.