Gesetz zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen in der Rentenversicherung
RVIOBESCHZG · 5 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Internationale Organisationen
- § 3Beschäftigungszeiten
- § 4Zusammenrechnung von Zeiten und Feststellung der Leistungshöhe
- § 5Übergangsvorschriften
Gesetz zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen in der Rentenversicherung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.