§ 2 – Internationale Organisationen

RVIOBESCHZG · Gesetz zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei internationalen Organisationen in der Rentenversicherung

Internationale Organisationen im Sinne dieses Gesetzes sind 1.Organisationen, die mindestens von zwei Völkerrechtssubjekten durch einen völkerrechtlichen Vertrag oder durch ein anderes völkerrechtliches Instrument errichtet wurden und Rechtsfähigkeit nach dem Völkerrecht besitzen und deren Bedienstete durch Abkommen oder Gesetz, auf Grund eines Sonderversorgungssystems, im gesetzlichen Rentensystem des Sitzstaates versicherungsfrei sind oder von der Versicherungspflicht befreit werden können,
2.Organe der Europäischen Union sowie diesen gleichgestellten Institutionen und Einrichtungen, deren Beamte und Bedienstete unter die Verordnung Nr. 31 (EWG) 11 (EAG) über das Statut der Beamten und über die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. 45 vom 14.6.1962, S. 1385), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 423/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (ABl. L 129 vom 30.4.2014, S. 12) geändert worden ist, fallen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 RVIOBESCHZG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 2 RVIOBESCHZG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.