Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen
S_G · 45 Normen
- § 1Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2Betroffener Personenkreis
- § 3Zuständigkeit
- § 3aGeheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte
- § 4Allgemeine Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen, Mitwirkung beim materiellen Geheimschutz
- § 5Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
- § 6Rechte der an der Sicherheitsüberprüfung beteiligten Personen
- § 7Arten der Sicherheitsüberprüfung
- § 8Einfache Sicherheitsüberprüfung
- § 9Erweiterte Sicherheitsüberprüfung
- § 10Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
- § 11Datenerhebung
- § 12Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten, Überprüfungszeitraum
- § 13Sicherheitserklärung
- § 14Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 15Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
- § 15aUnterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
- § 15bDurchgängige Anzeigepflicht
- § 16Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 17Aktualisierung und Wiederholungsüberprüfung
- § 18Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
- § 19Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen
- § 20Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateisystemen
- § 21Übermittlung und Zweckbindung
- § 22Berichtigen, Löschen und Einschränken der Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 23Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
- § 24Anwendungsbereich
- § 25Zuständigkeit
- § 25aMeldung von sicherheitsempfindlichen Stellen in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen
- § 26Sicherheitserklärung
- § 27Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
- § 27aEinsatz an sicherheitsempfindlicher Stelle
- § 28Aktualisierung
- § 29Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
- § 30Sicherheitsakte der nichtöffentlichen Stelle
- § 31Datenverarbeitung in Dateisystemen
- § 32Reisebeschränkungen
- § 33Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen
- § 34Verordnungsermächtigung
- § 35Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- § 36Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes, MAD-Gesetzes und BND-Gesetzes
- § 36aUnabhängige Datenschutzkontrolle
- § 37Strafvorschriften
- § 38Bußgeldvorschriften
- § 39Übergangsvorschrift
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.