§ 4 – Übergangsvorschrift

SACHBEZV_1978 · Verordnung über den Wert der Sachbezüge in der Sozialversicherung für das Kalenderjahr 1994

Die §§ 1 und 2 sind in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages bezeichneten Gebiet mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1.Der Wert der freien Kost und Wohnung einschließlich Heizung und Beleuchtung beträgt monatlich 505 DM.
2.Wird freie Kost und Wohnung teilweise zur Verfügung gestellt, so sind anzusetzen
für die Wohnung
133,40 DM,
für Heizung
39,50 DM,
für Beleuchtung
2,70 DM,
für freie Kost die Werte, die sich aus § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 ergeben.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 SACHBEZV_1978 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 4 SACHBEZV_1978 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.