§ 5 – Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, Aufrechnungsverbot

SAFLEISCHWIG · Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft

(1)Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen.
(2)Die Aufrechnung gegenüber dem unpfändbaren Teil des Arbeitsentgelts ist unzulässig.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 5 SAFLEISCHWIG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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