Verordnung über die Vergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im Sanitätsdienst in Bundeswehrkrankenhäusern
SANOFFZVERGV · 7 Normen
- § 1Anspruchsvoraussetzungen
- § 2Bereitschaftsdienst
- § 3Rufbereitschaft
- § 4Gesamtzeit
- § 5Vergütung bei Vollzeitbeschäftigung
- § 6Vergütung bei Teilzeitbeschäftigung
- § 7Ausschluss des Vergütungsanspruchs
Verordnung über die Vergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im Sanitätsdienst in Bundeswehrkrankenhäusern ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.