§ 5 – Vergütung bei Vollzeitbeschäftigung

SANOFFZVERGV · Verordnung über die Vergütung für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im Sanitätsdienst in Bundeswehrkrankenhäusern

Je Stunde der Gesamtzeit erhalten Vollzeitbeschäftigte 1.der Besoldungsgruppen A 5bis A 8 17,64 Euro,
2.der Besoldungsgruppen A 9bis A 12 22,68 Euro,
3.der Besoldungsgruppe A 13 30,24 Euro,
4.der Besoldungsgruppe A 14 32,76 Euro,
5.der Besoldungsgruppen A 15und A 16 35,28 Euro.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 5 SANOFFZVERGV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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