§ 10 – Betriebsübernahme

SATDSIG · Gesetz zum Schutz vor Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen Erdfernerkundungsdaten

Die vollständige oder teilweise Übernahme des Betriebs eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems oder von Teilen eines solchen bedarf der Erlaubnis, wenn durch die Übernahme die Genehmigungspflicht nach § 3 Abs. 1 entfällt. Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist vom Übernehmenden zu stellen. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn der weitere Betrieb des hochwertigen Erdfernerkundungssystems oder von Teilen des hochwertigen Erdfernerkundungssystems die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährdet.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 10 SATDSIG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 10 SATDSIG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.