§ 7 – Bezirke
SCHFHWG · Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 14.11.2018 – 8 C 15/17ECLI:DE:BVerwG:2018:141118U8C15.17.0
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sind nach § 8 Abs. 2 Satz 2 SchfHwG verpflichtet, sich als natürliche Personen in die Handwerksrolle eintragen zu lassen, auch wenn sie dort bereits als Betriebsleiter einer Schornsteinfegergesellschaft eingetragen sind.
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