§ 29

SCHIEDSG · Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden

Jede Partei kann vor der Schiedsstelle mit einem Beistand erscheinen. In der Schlichtungsverhandlung darf ein Beistand nur zurückgewiesen werden, wenn er durch sein Verhalten die Verhandlung nachhaltig stört und dadurch die Einigungsbemühungen wesentlich erschwert. Nicht zurückgewiesen werden dürfen Rechtsanwälte und Beistände von Personen, die nicht lesen oder schreiben können, die die deutsche Sprache nicht beherrschen oder die blind, taub oder stumm sind.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 29 SCHIEDSG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 29 SCHIEDSG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.