Ordnungswidrig im Sinne des § 50 Absatz 1 Nummer 2 des Bundeswasserstraßengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 2 Absatz 2 Satz 1, § 6 Absatz 2 Satz 1, § 8 oder § 15 Absatz 2 Satz 1 eine Unterrichtung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vornimmt,
2.entgegen § 3 Absatz 1 oder § 35 Absatz 3 eine schifffahrtspolizeiliche Anweisung der zuständigen Hafenbehörde, der Vollzugsorgane oder der Schleusenbediensteten nicht befolgt,
3.einer vollziehbaren Anordnung nach § 3 Absatz 2 zuwiderhandelt,
4.entgegen § 4 Absatz 1 Satz 2 eine Maßnahme nicht duldet oder eine dort genannte Person nicht oder nicht richtig unterstützt,
5.entgegen § 4 Absatz 2 einen Landgang nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausbringt oder ein Boot nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt,
6.der Vorschrift des § 5 über die Grundregeln für das Verhalten im Hafen zuwiderhandelt,
7.entgegen § 6 Absatz 1 oder § 36 Absatz 1 Satz 3 in einen Hafen einläuft oder eine Anlegestelle benutzt,
8.entgegen § 7 Absatz 1, § 34 Absatz 2 oder § 34 Absatz 5 Satz 1 eine Meldung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig macht,
9.entgegen § 9 Absatz 1 Satz 3 oder § 22 Absatz 1 einen Liegeplatz wechselt,
10.entgegen § 9 Absatz 2 ein Fahrzeug nicht oder nicht rechtzeitig verholt,
11.entgegen § 10 Satz 1 ankert,
12.entgegen § 11 ein Fahrzeug auflegt,
13.entgegen § 12 Absatz 1, § 26 Absatz 3 Satz 1, § 28 Absatz 3 Satz 1 oder § 29 Absatz 3 Satz 2 ein Fahrzeug oder ein Sportboot festmacht,
14.entgegen § 13 Absatz 1 die Schiffsschraube in Gang setzt,
15.entgegen § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nicht dafür sorgt, dass kein Gegenstand über die Bordwand ragt,
16.entgegen § 14 Absatz 2 ein Radargerät nicht oder nicht rechtzeitig ausschaltet,
17.entgegen § 15 Absatz 1 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass der Hafen reingehalten wird,
18.entgegen § 15 Absatz 2 Satz 2 einen Stoff nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entfernt,
19.entgegen § 16 einen dort genannten Gegenstand anbringt oder anbringen lässt,
20.entgegen § 17 Absatz 1 einen Landgang nicht richtig betreibt,
21.entgegen § 18 Satz 1 oder § 27 Absatz 5 lädt, löscht oder eine Person anlandet,
22.entgegen § 19 Absatz 1 eine Anlegebrücke benutzt,
23.entgegen § 20 Absatz 1 ein Landfahrzeug abstellt,
24.entgegen § 21 ein Rettungsgerät entfernt oder benutzt,
25.entgegen § 22 Absatz 2 Satz 1 oder § 34 Absatz 8 Satz 3 ein Fahrzeug verlässt,
26.entgegen § 22 Absatz 2 Satz 2 sich nicht an Bord aufhält,
27.entgegen § 23 Absatz 2 lötet, schweißt oder mit einem Schneidbrenner arbeitet,
28.entgegen § 23 Absatz 3 einen dort genannten Behälter lagert,
29.entgegen § 24 Absatz 1 Satz 2 ein Fahrzeug verholt,
30.entgegen § 24 Absatz 2 Satz 1 eine Flüssiggasanlage nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig abschaltet oder nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig sichert,
31.entgegen § 24 Absatz 3 oder § 27 Absatz 4 ein Fahrzeug nicht verholbereit hält,
32.entgegen § 25 Absatz 1 Treibstoff übernimmt oder abgibt,
33.entgegen § 27 Absatz 6 eine Ladung umschlägt,
34.entgegen § 29 Absatz 3 Satz 1 den dort genannten Hafen anläuft,
35.ohne Erlaubnis nach § 30 Absatz 2 Satz 2 den Schutzhafen anläuft,
36.entgegen § 32 Absatz 3 Satz 1 oder § 34 Absatz 1 eine Wasserfläche oder den Neuen Vorhafen befährt,
37.entgegen § 34 Absatz 6 Satz 1 den Sicherheitsbereich nicht richtig durchfährt,
38.entgegen § 34 Absatz 7 Satz 1 im Neuen Vorhafen anlegt,
39.entgegen § 34 Absatz 8 Satz 1 ein anderes Fahrzeug behindert,
40.entgegen § 34 Absatz 8 Satz 2 ein Fahrzeug nicht oder nicht richtig anlegt,
41.entgegen § 35 Absatz 5 Satz 1 ein Fahrzeug nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig festmacht oder
42.entgegen § 37 Absatz 1 badet, taucht, surft, Jetski fährt oder Feuerwerkskörper abbrennt.
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.