Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen, die Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland an Seeschifffahrtsstraßen
SCHSIHAFV · 39 Normen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Verantwortung der Fahrzeugführer
- § 3Anweisungen und Anordnungen
- § 4Betreten der Fahrzeuge durch Personen in dienstlichem Auftrag
- § 5Verhalten im Hafengebiet
- § 6Erlaubnis zum Einlaufen
- § 7An- und Abmeldung der Fahrzeuge
- § 8Loswerfen bei Gefahr im Verzuge
- § 9Anweisung der Liegeplätze
- § 10Ankern
- § 11Auflegen von Fahrzeugen
- § 12Festmachen von Fahrzeugen
- § 13Maschinenprobe
- § 14Vorsichtsmaßnahmen auf Fahrzeugen
- § 15Reinhaltung des Hafens
- § 16Verkehrsstörende Einrichtungen
- § 17Landgänge
- § 18Laden und Löschen
- § 19Benutzung von Anlegebrücken
- § 20Verhalten von Landfahrzeugen im Hafen
- § 21Benutzung der Rettungsgeräte
- § 22Bemannung und Bewachung der Fahrzeuge
- § 23Sicherheitsvorschriften
- § 24Sondervorschriften für Fahrzeuge mit feuergefährlicher Ladung
- § 25Übernahme flüssiger Treibstoffe
- § 31Geltungsbereich
- § 32Häfen Eckernförde, Kiel, Flensburg-Mürwik, Neustadt, Warnemünde, Parow, Bremerhaven
- § 33Allgemeines
- § 34Benutzungsbestimmungen für den Neuen Vorhafen
- § 35Benutzerbestimmungen für die Seeschleuse
- § 36Signale
- § 37Verbote im Hafenbereich
- § 38Gültigkeit anderer Vorschriften
- § 39Ausnahmen für den öffentlichen Dienst
- § 40Ausnahmen für die „Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“
- § 41Ausnahmen in besonderen Fällen
- § 42Ordnungswidrigkeiten
- § 43Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen, die Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei der Bundesrepublik Deutschland an Seeschifffahrtsstraßen ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.