Gesetz zur Anpassung schuldrechtlicher Nutzungsverhältnisse an Grundstücken im Beitrittsgebiet
SCHULDRANPG · 59 Normen
- § 1Betroffene Rechtsverhältnisse
- § 2Nicht einbezogene Rechtsverhältnisse
- § 3Zeitliche Begrenzung
- § 4Nutzer
- § 5Bauwerke
- § 6Gesetzliche Umwandlung
- § 7Kündigungsschutz durch Moratorium
- § 8Vertragseintritt
- § 9Vertragliche Nebenpflichten
- § 10Verantwortlichkeit für Fehler oder Schäden
- § 11Eigentumserwerb an Baulichkeiten
- § 12Entschädigung für das Bauwerk
- § 13Entschädigungsleistung bei Sicherungsrechten
- § 14Entschädigung für Vermögensnachteile
- § 15Beseitigung des Bauwerks, Abbruchkosten
- § 16Kündigung bei Tod des Nutzers
- § 17Unredlicher Erwerb
- § 18Anwendbarkeit der nachfolgenden Bestimmungen
- § 19Heilung von Mängeln
- § 20Nutzungsentgelt
- § 20aBeteiligung des Nutzers an öffentlichen Lasten
- § 21Gebrauchsüberlassung an Dritte
- § 22Zustimmung zu baulichen Investitionen
- § 23Kündigungsschutzfrist
- § 23aTeilkündigung
- § 24Sonderregelungen für bewohnte Gebäude
- § 25Nutzungsrechtsbestellung mit Nutzungsvertrag
- § 26Mehrere Grundstückseigentümer
- § 27Entschädigung für Anpflanzungen
- § 28Überlassungsverträge zu Erholungszwecken
- § 29Begriffsbestimmung
- § 30Kündigung des Zwischenpachtvertrages
- § 31Kündigung durch den Zwischenpächter
- § 32Benutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen
- § 33Andere Gemeinschaften
- § 34Anwendbarkeit des Mietrechts
- § 35Mietzins
- § 36Öffentliche Lasten
- § 37Sicherheitsleistung
- § 38Beendigung der Verträge
- § 39Verlängerung der Kündigungsschutzfrist
- § 40Kündigung bei abtrennbaren Teilflächen
- § 41Verwendungsersatz
- § 42Überlassungsverträge für gewerbliche und andere Zwecke
- § 43Erfaßte Verträge
- § 44Vermuteter Vertragsabschluß
- § 45Bauliche Maßnahmen des Nutzers
- § 46Gebrauchsüberlassung an Dritte
- § 47Entgelt
- § 48Zustimmung zu baulichen Investitionen
- § 49Kündigungsschutzfristen
- § 50Bauliche Maßnahmen des Nutzers
- § 51Entgelt
- § 52Kündigung aus besonderen Gründen
- § 53Kündigung bei abtrennbaren Teilflächen
- § 54Anwendbarkeit des Abschnitts 2
- § 55Ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts
- § 56ohne amtliche Überschrift
- § 57Vorkaufsrecht des Nutzers
Gesetz zur Anpassung schuldrechtlicher Nutzungsverhältnisse an Grundstücken im Beitrittsgebiet ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.