§ 20 – Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes

SCHWBAV_1988 · Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

Schwerbehinderte Menschen können Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes nach Maßgabe der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung vom 28. September 1987 (BGBl. I S. 2251) erhalten.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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