Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
SCHWBAV_1988 · 35 Normen
- § 14Verwendungszwecke
- § 15Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
- § 16Arbeitsmarktprogramme für schwerbehinderte Menschen
- § 17Leistungsarten
- § 18Leistungsvoraussetzungen
- § 19Technische Arbeitshilfen
- § 20Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
- § 21Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
- § 22Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
- § 23
- § 24Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
- § 25Hilfen in besonderen Lebenslagen
- § 26Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
- § 26aZuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
- § 26bPrämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
- § 26cPrämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
- § 27Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
- § 27aLeistungen an Integrationsfachdienste
- § 28Leistungen zur Durchführung der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen
- § 28aLeistungen an Inklusionsbetriebe
- § 29Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
- § 35Rechtsform
- § 36Weiterleitung der Mittel an den Ausgleichsfonds
- § 37Anwendung der Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung
- § 38Aufstellung eines Wirtschaftsplans
- § 39Feststellung des Wirtschaftsplans
- § 40Ausführung des Wirtschaftsplans
- § 41Verwendungszwecke
- § 42Anmeldeverfahren und Anträge
- § 43Vorschlagsrecht des Beirats
- § 44Entscheidung
- § 45Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- § 46Übergangsvorschrift
- § 47Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.